Vorsicht bei der Wareneinfuhr
Innerhalb des EU-Binnenmarktes dürfen Privatpersonen uneingeschränkt Waren aus anderen Mitgliedstaaten einführen. Allerdings gibt es für verbrauchssteuerpflichtige Güter so genannte Richtmengen, bis zu denen von einem privaten Gebrauch ausgegangen wird. Zwar wird nicht mehr an der Grenze vom Zoll kontrolliert, dafür sind mobile Zollgruppen unterwegs, die auch noch Kilometer von der Grenze entfernt den Leuten in den Kofferraum schauen.
Rauchwaren:
200 Zigaretten oder
400 Zigarillos oder
200 Zigarren oder
1000 Gramm Rauchtabak,
Für Tschechien gilt bis Ende 2006 eine Sonderbeschränkung für Zigarillos (100), Zigarren (50) und Rauchtabak (250g).
Alkohol:
10 Liter Spirituosen und
20 Liter Mixgetränke und
90 Liter Wein (davon max. 60 Liter Schaumwein) und
110 Liter Bier.
Kaffee:
10 Kilogramm
Kraftstoff
Tankinhalt + 20 Liter im Kanister
Bei darüber hinausgehenden Mengen muss der Reisende nachweisen, dass er die Waren zu privaten Zwecken einführt.